Welche Art von Berührung (negia) ist zwischen Frauen und Männern zulässig, und
in welchen Zusammenhängen?
Kurzfassung
Bitte beginne mit der Lektüre von Körperliche Intimität I: Intimität in der Ehe und Körperliche Intimität II: Grenzen und Berührung
Worum geht es hier nochmal?
Rambam definiert das Tora-Verbot "Keriwa la-Arajot" als Verbot sexueller Berührungen zwischen einem Mann und einer Frau, die einander sexuell verboten sind. Er merkt an, dass
andere Berührungen rabbinisch auch für einen Ehemann und eine Ehefrau während der Nidda verboten sind. Ob er jedoch beabsichtigte, mehr als dies zu verbieten, ist umstritten.
So streiten sich die Autoritäten beispielsweise über die Zulässigkeit nicht-sexueller Berührungen zwischen einem Mann und einer Frau, die nicht miteinander verheiratet sind: Einige Autoritäten betrachten sogar einen Händedruck als "jehareg we-al ja'awor" (ein
Verbot, anstatt dessen man beim Zwang zur Übertretung eher getötet werden sollte).
Viele Autoritäten erlauben zumindest einige Arten von Berührungen, und verbieten andere höchstens rabbinisch. Raw Mosche Feinstein urteilt, dass solche Berührungen erlaubt sein
können, wenn sie eindeutig als nicht-sexuell-zärtlich zu erkennen sind.
Wann erlaubt die Halacha im Allgemeinen Berührungen zwischen einem Mann und einer
Frau, die einander sexuell verboten sind?
Wenn sie eindeutig als nicht-zärtlich (oder zumindest nicht-sexuell) eingestuft werden, einem halachisch anerkannten Bedürfnis dienen und die einzige leicht verfügbare Alternative sind. Im Idealfall gibt es zusätzliche mildernde Faktoren.
Berücksichtigt die Halacha die Absichten einer Person?
Ja. Jemandem nach einem Sturz aufzuhelfen oder jemanden unbeabsichtigt anzustoßen, ist weitgehend erlaubt, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Ehe, und keine Übertretung eines Verbots, denn diesen Berührungen fehlt nachweislich die Absicht der Zuneigung. Das Wissen um das Fehlen einer liebevollen Absicht kann bei der Beurteilung anderer Arten von Berührungen also ein mildernder Umstand sein.
Welche anderen mildernden Umstände gibt es?
Andere mildernde Umstände sind Berührungen durch Kleidung oder Handschuhe oder
Berührungen aus beruflichen Gründen. Im Falle einer medizinischen Notwendigkeit ist die
berufliche Beschäftigung etwa ein Grund, die Berührung zu erlauben.
Erkennt die Halacha psychologische und emotionale Bedürfnisse an?
Ja, der psychische Zustand einer Frau während der Geburt hat großes halachisches Gewicht. Außerdem erkennt die Halacha psychische Erkrankungen als eine Art von Krankheit an. Einige extreme, akute emotionale Stresssituationen wurden ebenfalls halachisch anerkannt. In sollen Fällen können nicht-sexuelle Berührungen erlaubt sein.
Was ist mit Berührungen, die der kulturellen Etikette entsprechen, wie etwa dem
Händeschütteln?
Hierzu gibt es eine Reihe von Ansichten. Diese reichen von der Betrachtung als verbotene
Berührung ("jehareg we-al ja'awor) bis hin zur Erlaubnis, die Berührung nicht-zärtlich zu
erwidern. Je formeller die Berührung, umso besser.
Was ist mit Berührungen zwischen Familienmitgliedern?
Einige Sexualverbote haben den Zweck, sexuelle Spannungen innerhalb der Großfamilie zu verringern. So darf eine Frau nicht ihren Schwager heiraten, ein Mann nicht seine Schwägerin. In ähnlicher Weise sind Hemmungen gegen Berührungen zwischen nicht unmittelbaren Verwandten darauf bedacht, die Familie als Familie zu unterstützen.
Es gibt verschiedene Meinungen darüber, ob familiäre Berührungen ohne sexuelles Element erlaubt sind, verboten sind oder missbilligt werden sollen. Der vermutete Mangel an Verlangen lässt unter Familienmitgliedern mehr Nachsicht zu. Viele Autoritäten erlauben daher nicht-sexuelle Berührungen zwischen einer Person und ihren direkten Nachkommen.
Ab welchem Alter gelten Einschränkungen für Berührungen?
Das Chinuch-Alter liegt bereits bei sechs oder sieben Jahren. Für nicht-zärtliche
Berührungen (z.B. Handschlag oder auf das Klopfen auf die Schulter) zwischen einer Frau und einem Jungen gibt es mehr Flexibilität bis zum Alter von neun Jahren. Solche Berührungen zwischen Männern und Mädchen verbieten einige Autoritäten bereits ab dem Alter von drei Jahren, obwohl ein Mädchen den Nidda-Status erst mit der Menarche erreicht.