Müssen alle jüdischen Frauen an den kleinen Fastentagen fasten? Was ist, wenn eine Frau schwanger ist oder stillt? Was gilt nach der Entbindung oder nach einem Schwangerschaftsverlust?
Kurzfassung
Sind Frauen verpflichtet, an den kleinen Fastentagen zu fasten?
Ja. Es gibt jedoch einige Ausnahmen.
Welche sind die relevanten halachischen Kategorien?
- Me’uberet: Eine schwangere Frau, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist, und für die Dauer der Schwangerschaft.
- Joledet: Eine Frau während der Geburt (ab Beginn der Wehen) bis dreißig Tage nach der Entbindung. Diese Kategorie gilt auch für Frauen nach einem Schwangerschaftsverlust (wenn die Schwangerschaft länger als vierzig Tage gedauert hat).
- Meneket: Eine stillende Frau (dies schließt Frauen ein, die ausschließlich Milch abpumpen).
- In Bezug auf kleine Fasttage wohl auch jede Frau innerhalb von 24 Monaten nach der Entbindung.
Müssen Frauen in diesen Kategorien an den kleinen Fastentagen fasten?
Ein Joledet muss nicht fasten.
Der Schulchan Aruch (16. Jhd.), der der Meinung der Tosefta folgt, nimmt die Me’uberet und Meneket aus besonderer Sorge um die Gesundheit des Nachwuchses von den kleinen Fastentagen aus, obwohl auch die Gesundheit der Frau selbst eine Rolle spielt. Die derzeitige Praxis folgt weitgehend dem Schulchan Aruch.
Der Rema stimmt dem Shulchan Aruch zu, schreibt aber, dass es für eine Me’uberet oder Meneket üblich ist, zu fasten, es sei denn, das Fasten verursache erheblichen Diskomfort und Stress. Das gilt bei Ta’anit Esther aber nicht, da es an diesem Fasttag keinen Brauch für schwangere oder stillende Frauen gibt, zu fasten. Dieser Brauch gilt auch nicht, wenn es begründete Gründe gibt, die eine Notlage vorhersagen lassen, sollte die Frau doch fasten.
In einigen Fällen wird Frauen, die sich einer Fruchtbarkeitsbehandlung unterziehen, ebenfalls empfohlen, nicht zu fasten.
Alle, die gesundheitliche Bedenken oder Covid-bezogene Fragen haben, sollten vor dem Fasten einen Arzt/eine Ärztin und eine örtliche halachische Behörde konsultieren.